Assistenz beim Wohnen (AbW) / ambulant betreutes Wohnen (abW)

Was ist AbW / abW?

Unter Assistenz beim Wohnen versteht man eine regelmäßige oder auf Abruf erbrachte Dienstleistung vor Ort in der Wohnung von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen bei der alltäglichen Selbstversorgung Unterstützung benötigen. Während die Betreuung beim stationären Wohnen nicht nur zeitweise, sondern potenziell rund um die Uhr zur Verfügung steht und an einen Heimplatz gebunden ist, richtet sich unsere Leistung an selbstständig lebende Wohnungsinhaber*innen in unterschiedlichen Lebenslagen mit psychischen Erkrankungen.

Die Leistungen der Assistenz beim Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse und Ziele zu berücksichtigen und eine stabilisierende und unterstützende Umgebung zu schaffen, um die Lebensqualität und Selbstständigkeit zu verbessern.

Die Anzahl der diskreten Besuche (keine Werbung auf unseren Fahrzeugen) wird nach Ihrem Bedarf, gemeinsam mit Ihrem Kostenträger, festgelegt. Die Betreuungsintensität richtet sich nach dem Unterstützungsbedarf des Einzelfalls und kann von einmal im Monat bis zu mehreren Stunden pro Tag variieren. Im Zeitverlauf kann der Betreuungsumfang auch ab- oder zunehmen.

Die Assistenz beim Wohnen, spezialisiert auf Menschen mit psychischen Erkrankungen, bietet eine breite Palette von Aufgaben und Leistungen, um diese Zielgruppe bei der Bewältigung ihres Alltags und der Förderung ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen. 

Hier sind einige typische Aufgaben und Leistungen:

  • Individuelle Betreuungsplanung: Entwicklung eines individuellen Betreuungsplans in Zusammenarbeit mit der betreuten Person, um deren spezifische Ziele und Bedürfnisse zu identifizieren.
  • Psychoedukation: Bereitstellung von Informationen und Schulungen über die psychische Gesundheit, Krankheitsbewältigung und Strategien zur Selbsthilfe.
  • Alltagsbewältigung: Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben wie Haushaltsführung, Einkauf, Kochen und Reinigung.
  • Soziale Integration: Hilfe bei der sozialen Integration und dem Aufbau von zwischenmenschlichen Beziehungen, einschließlich der Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen Aktivitäten und Freizeitaktivitäten.
  • Gesundheitsmanagement: Unterstützung bei der Organisation von Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme und Gesundheitsvorsorge.
  • Krisenintervention: Bereitstellung von Strategien und Unterstützung in Zeiten von Krisen oder Verschlechterungen des psychischen Zustands.
  • Finanzmanagement: Hilfe bei der Verwaltung von Finanzen, einschließlich Budgetplanung und Zahlungsabwicklung.
  • Wohnungssicherheit: Unterstützung bei der Sicherheit der Wohnumgebung und bei der Bewältigung von Konflikten in der Wohngemeinschaft.
  • Unterstützung bei der Arbeitsintegration: Hilfe bei der Arbeitssuche, bei der Entwicklung von beruflichen Fähigkeiten und bei der erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt.
  • Förderung von Selbstständigkeit: Ermöglichung und Förderung der Selbstständigkeit in Bezug auf die persönlichen Ziele und Wünsche der betreuten Person.
  • Koordination mit Fachdiensten: Zusammenarbeit mit Psychiatern, Therapeuten und anderen Fachleuten im Gesundheitswesen, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen.
  • Kontinuierliche Evaluation: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Betreuungsplans, um sicherzustellen, dass er den sich ändernden Bedürfnissen der betreuten Person gerecht wird.

Qualifikation unserer Pflegefachkräfte

Unser Team besteht aus hervorragend ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern, die absolute Experten auf ihrem Gebiet sind. Dank ihrer langjährigen Erfahrung in der Branche können sie jederzeit umfangreiche, erstklassige Unterstützung für unsere Klienten anbieten.

Berufsausbildung

Unsere Mitarbeitenden in der Assistenz beim Wohnen (AbW) sind examinierte Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger, Sozialarbeiter usw. mit entsprechenden Fort- und Weiterbildungen, die die Vorgaben der Kostenträger übertreffen.

Erfahrung

Für eine erfolgreiche Tätigkeit im Rahmen der Assistenz beim Wohnen (AbW) sind vielfältige interdisziplinäre Anforderungen von höchstem Stellenwert. Jeder einzelne Mitarbeiter muss über eine außergewöhnliche Fähigkeit zur Zusammenarbeit, ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse und Herausforderungen der betreuten Personen und eine breite Palette von professionellen Qualifikationen verfügen, um eine effektive und hochwertige Unterstützung zu gewährleisten.

Weiterbildung

Wir fördern unsere Mitarbeitenden kontinuierlich mit relevanten Fort- und Weiterbildungen. Alle Fachkräfte sind damit auf dem pflegerisch neuestem Stand & eine hohe fachliche Kompetenz ist sichergestellt.

Softskills

Im Kollegium legen wir besonderen Wert auf die Softskills wie Empathie, positive Wertschätzung und dem Umgang mit Klient*innen auf Augenhöhe.

Fragen und Antworten

Hier beantworten wir einige Ihrer Fragen. Für weitere Informationen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wie erhalte ich AbW?

1. Antragstellung: Die Antragstellung für die Assistenz beim Wohnen erfolgt in Ihrem jeweiligen Landkreis. Zumeist sind hier die Fachbereiche Soziales oder Fachbereiche der Eingliederungshilfe zuständig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!

2. Bedarfsfeststellung und Indikation: In den meisten Fällen muss zuerst der Bedarf an Assistenz beim Wohnen festgestellt werden. Dies geschieht oft während einer Bedarfsfeststellung durch eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter, einen Arzt, Psychologen oder eine andere qualifizierte Fachkraft.

3. Kontakt mit einer geeigneten Einrichtung oder Organisation: Nach der Bedarfsfeststellung wird in der Regel Kontakt mit uns aufgenommen.

4. Beratung und Assessment: Die betreute Person und ihre Angehörigen erhalten in der Regel eine ausführliche Beratung und ein Assessment. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse und Ziele festgelegt, um einen maßgeschneiderten Betreuungsplan zu erstellen.

5. Genehmigung: In vielen Ländern wird die Genehmigung für ambulant betreutes Wohnen durch die zuständigen Fachbereiche der Eingliederungshilfe erteilt.

6. Festlegung des Betreuungsplans: Ein individueller Betreuungsplan wird entwickelt, der die Ziele, Aktivitäten und den zeitlichen Rahmen für die Betreuung festlegt. Dieser Plan wird in der Regel gemeinsam mit der betreuten Person und ihren Angehörigen erstellt.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Assistenz beim Wohnen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Niedersachsen werden in der Regel von verschiedenen Leistungsträgern übernommen, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und der Situation der betreuten Person. 

Die Hauptquelle für die Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Assistenz beim Wohnen ist die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz.

Eingliederungshilfe nach dem SGB XII: Die Eingliederungshilfe ist in Deutschland eine zentrale Finanzierungsquelle für Leistungen im Rahmen des BTHG. Sie wird von den örtlichen Sozialhilfeträgern bereitgestellt und kann die Kosten für die Assistenz beim Wohnen sowie andere Unterstützungsleistungen decken.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Finanzierung und die Kombination der Leistungsträger von den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person und den Empfehlungen der Sozialarbeiter abhängen. Die Leistungsträger werden in der Regel nach einer individuellen Bedarfsfeststellung bestimmt.

Ist AbW für mich geeignet?

Sind Sie an einer psychiatrischen Erkrankung erkrankt und haben das Gefühl, Sie stecken in einer belastenden Lebenssituation und benötigen Unterstützung im Alltag, möchten jedoch ihr häusliches Umfeld nicht verlassen? 

Wenn Sie hierauf mit Ja antworten können, dann ist die Assistenz beim Wohnen für Sie geeignet. 

Wir unterstützen Sie gerne, um Ihnen wieder zu einem selbstbestimmteren Leben zu verhelfen.

Die Vorteile sind rasch geklärt, dazu zählen unter anderem:

  • Sie können im gewohnten Umfeld wohnen bleiben
  • Sie erhalten eine regelmäßige Betreuung bzw. Beratung, wie Sie die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten oder sogar verbessern können
  • Sie genießen verlässliche und vertraglich fixierte Leistungen
  • Es gibt regelmäßige Besuche einer qualifizierten Betreuungsperson
  • Benötigte Hilfen werden vermittelt

Ich habe eine Genehmigung, wie geht es nun weiter?

1. Festlegung des Betreuungsplans: Ein individueller Betreuungsplan wird im Rahmen der Kostenanerkenntnis durch den Fachbereich festgelegt, der die Ziele, Aktivitäten und den zeitlichen Rahmen für die Betreuung festlegt. Dieser Plan wird in der Regel gemeinsam mit der betreuten Person und einem Sozialarbeiter des jeweiligen Fachbereiches erstellt.

2. Betreuung und Unterstützung: Die tatsächliche Betreuung und Unterstützung beginnt gemäß dem festgelegten Plan. Dies kann Hilfe bei der Bewältigung des Alltags, der sozialen Integration, der medizinischen Versorgung, der psychiatrischen Pflege und anderen Bedürfnissen umfassen.

3. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Der Betreuungsplan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um sicherzustellen, dass er den sich ändernden Bedürfnissen der betreuten Person gerecht wird.

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